Wichtiger Hinweis:
Nach einem Unfall ab ca.750,00 € entscheiden Sie! Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem
neutralen, unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Dieser ist keinen Weisungen unterworfen und dokumentiertden Fahrzeugschaden objektiv, schnell, exakt, vollständig und beweiskräftig.
Der Sachverständige ermittelt (soweit im Einzelfall erforderlich)
Kosten der Instandsetzung
Wertminderung, Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungsdauer
Restwert im Unfallzustand,
nimmt Stellung zur
- Wirtschaftlichkeit der Reparatur
Verkehrs- und Betriebssicherheit im beschädigten Zustand
erstellt eine aussagekräftige Lichtbilddokumentation sowie berät
Sie gern bei allen technischen Fragen zur Instandsetzung. Die Kosten für das Gutachten muß bei klarer Schuldfrage der Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzen.
(Bei Bagatellschäden unter 1.000 DM sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Rechtsbeistand oder Kfz.-Sachverständigen. Selbstverständlich steht Ihr Sachverständiger auch zur Bestimmung der Schadenhöhe zur Verfügung).
10 wichtige Punkte nach einem Unfall
Seit Juni 1990 hat sich mein Büro auf den klassischen Gebieten der Sachverständigentätigkeit im Territorium etabliert. Weiterhin sind wir für Staatsanwaltschaft und Gerichte tätig und bieten Informationen und Beratung rund um das Kraftfahrzeug an. |